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   LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 3 U 246/08   

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https://dejure.org/2011,6126
LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 3 U 246/08 (https://dejure.org/2011,6126)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.11.2011 - L 3 U 246/08 (https://dejure.org/2011,6126)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. November 2011 - L 3 U 246/08 (https://dejure.org/2011,6126)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 3 U 246/08
    Denn Veranlagungs- und Beitragsbescheide sind eingreifende Verwaltungsakte, die nur auf einer klaren rechtlichen und tatsächlichen Grundlage erlassen werden dürfen (BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 21/02 R -, zitiert nach juris Rn. 21).
  • BSG, 21.03.2006 - B 2 U 2/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 3 U 246/08
    Die Risikobewertung nach diesem Prinzip ist damit im Grundsatz mit den Zielvorstellungen und Wertentscheidungen des Gesetzes und der Verfassung vereinbar, wie das BSG für den dem Begriff der Unternehmensart vergleichbaren Terminus des Gewerbezweigs in zahlreichen Entscheidungen bekräftigt hat (etwa BSG, Urteil vom 21. März 2006 - B 2 U 2/05 R -, zitiert nach juris Rn. 20).
  • BSG, 06.05.2003 - B 2 U 7/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Herabsetzung - Gefahrklasse -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 3 U 246/08
    Hierbei können die Kriterien, die unter Geltung der Reichsversicherungsordnung (RVO) aufgestellt worden sind, herangezogen werden, weil bei der Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch als SGB VII im Wesentlichen das zuvor geltende Recht der RVO übernommen worden ist und auch die neu eingeführte Vorschrift des § 157 Abs. 2 Satz 1 SGB VII über die Bildung der Gefahrtarifstellen lediglich der bisherigen Praxis der Berufsgenossenschaften Rechnung trägt (vgl. Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung, BT-Drucks. 13/2204, S. 111; Bundessozialgericht , Urteil vom 06. Mai 2003 - B 2 U 7/02 R -, zitiert nach juris Rn. 12 ff.).
  • BSG, 30.11.2006 - B 2 U 410/05 B

    Bestimmung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 3 U 246/08
    Anhaltspunkte für eine darüber hinaus gehende, höhere Wertigkeit des Verfahrensgegenstands liegen nicht vor, weil es hier der Sache nach dem Kläger, einem Alleinunternehmer, darum geht, gegenüber dem - auf dem Gefahrentarif 2001 beruhenden - Beitrag für 2006 in Höhe von 442, 06 ? einen um 31, 9 % höheren Jahresbeitrag auf der Grundlage des drei Jahre geltenden Gefahrentarifs 2007 abzuwenden, so dass eine Streitwertfestsetzung in Höhe des dreifachen Auffangwerts wie etwa im Beschluss des BSG vom 30. November 2006 - B 2 U 410/05 B - (zitiert nach juris Rn. 17) der weitaus geringeren Bedeutung des vorliegenden Sach- und Streitstands nicht gerecht würde.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.09.2011 - L 6 U 51/08

    Einstufung eines Versicherungs- und Finanzmaklers in die für ihn zutreffende

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 3 U 246/08
    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze begegnet die Bildung der Gefahrtarifstelle 19 mit der Gefahrklasse 1, 53 keinen rechtlichen Bedenken, in welcher Versicherungsvertreter, Bausparkassenvertreter und Finanzmakler zusammen erfasst werden (vgl. auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Januar 2010 - L 1 U 2197/09 -, S. 7 ff. ; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08. September 2011 - L 6 U 51/08 -, S. 6 ff. ).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.2010 - L 1 U 2197/09
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 3 U 246/08
    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze begegnet die Bildung der Gefahrtarifstelle 19 mit der Gefahrklasse 1, 53 keinen rechtlichen Bedenken, in welcher Versicherungsvertreter, Bausparkassenvertreter und Finanzmakler zusammen erfasst werden (vgl. auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Januar 2010 - L 1 U 2197/09 -, S. 7 ff. ; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08. September 2011 - L 6 U 51/08 -, S. 6 ff. ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 3 U 48/12
    Insbesondere ist die Bildung der Gefahrtarifstelle 19 mit der Gefahrklasse 1, 53, in der der Versicherungsvertreter, Bausparkassenvertreter und Finanzmakler zusammengefasst werden, nicht zu beanstanden (vgl dazu auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 8. September 2011 - L 6 U 51/08, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. November 2011 - L 3 U 246/08, juris).
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